Internetverbot für die Öffentlich-Rechtlichen

Seit dem verbalen Rundumschlag Reich-Ranickis gegen das deutsche Fernsehen beim deutschen Fernsehpreis ist die Diskussion über die Qualität des deutschen Fernsehprogramms wieder voll entbrannt. Dabei ist ein anderes, kaum weniger wichtiges Thema fast untergegangen: Die Entscheidung über den 12. Rundfunkstaatsvertrag, in dem unter anderem darüber entschieden werden soll, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Zukunft das Internet nutzen darf.


Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind Bestand und Entwicklung zu gewährleisten. Dazu gehört seine Teilhabe an allen neuen technischen Möglichkeiten in der Herstellung und zur Verbreitung […]

So steht es zumindest im Rundfunkstaatsvertrag.

Früher waren die "technischen Möglichkeiten" einfach Fernsehen und Radio und damit hatte es sich, mittlerweile ist aber noch ein Drittes Medium hinzugekommen: Das Internet - und seit dem Jahr 2000 ist es auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erlaubt Inhalte über das Internet zu verbreiten. Dieses Recht wurde ausgiebig genutzt und inzwischen besitzen die meisten Sender großangelegte Internetauftritte. Neuerdings sind hierbei vor allem die Mediatheken im Kommen, also Video- (bzw. Audio-) Archive, in denen ein breites Spektrum der ausgestrahlten Sendungen zum Nachhören respektive Nachsehen bereit steht. Vorreiter war hierbei das ZDF, welches bereits vor gut 7 Jahren eine erste Mediathek startete, die sich, vor allem seit der großangelegten Überarbeitung und Erweiterung im letzten Jahr, einer steigenden Beliebtheit erfreut. Auch die anderen, sowohl öffentlich-rechtlichen, als auch privaten Sender, haben seitdem nachgezogen und besitzen nun fast ausnahmslos eigene Videodatenbanken.

Doch genau diese Mediatheken bilden nun einen Stein des Anstoßes. Allen voran der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) aber auch die EU sehen in den Internet-Aktivitäten der gebührenfinanzierten Rundfunkanstalten eine Wettbewerbsverzerrung und möchten diese daher weitestgehend einschränken. Ein erster Vorstoß hierzu wurde nach einem diesbezüglichen Aufruf der EU-Medienkommissarin bereits im Juni diesen Jahres gestarten, das ganze wurde dann aber auf den Oktober verschoben. Jetzt also war es an der Zeit sich erneut zusammenzusetzen und endlich eine endgültige Entscheidung zu treffen. Am vergangenen Donnerstag war es dann soweit: Die Bundesländer hatten sich geeinigt und verkündeten die 12. Änderung des Rundfunkstaatsvertrags. Ein zentraler Punkt ist, dass den öffentlich-rechtlichen einerseits das Recht bestätigt wurde auch im Internet tätig zu sein, sie allerdings nur Informationen mit Bezug auf ihre Sendungen verbreiten dürfen. Desweiteren sollen die TV-Sendungen ab sofort nur noch für einen begrenzten Zeitraum im Internet verfügbar sein - nämlich 7 Tage bzw. nur 24 Stunden bei Berichten über sportliche Großereignisse. Schlussendlich wurde festgeschrieben, dass jeder Inhalt, bevor er ins Internet gestellt werden kann, einem Prüfverfahren, dem sogenannten Drei-Stufen-Test, unterzogen werden muss, der sicherstellen soll, dass das Angebot dem öffentlich rechtlichen Auftrag entspricht, dem publizistischen Wettbewerb dient und finanzierbar ist.

Erwartungsgemäß stieß diese Entscheidung auf ein sehr geteiltes Echo, wenn sich auch beide Seiten darin einig waren, dass sie unzufrieden damit sind: Während zum Beispiel die Welt den Beschluss als "Freibrief für das Internet" bezeichnet und der VDZ "eine praktisch unbegrenzte Expansion [öffentlich-rechtlicher Anstalten] im Internet" befürchtet, meint die ARD-Onlinekoordinatorin Heidi Schmidt das sei "[k]ein Erfolg für die Gebührenzahler" und der ZDF-Intendant Schächter ist der Auffassung, dass dadurch der "Entwicklung im Netz [für] uns enge Grenzen gesetzt" wurden.

Ich persönlich halte diesen Beschluss für mehr als Fragwürdig. Gerade in der heutigen Zeit, in der die Bedeutung des Internets immer mehr zunimmt, kann es nicht der richtige Weg sein, die öffentlich rechtlichen Anstalten davon fern zu halten. Es ist vielmehr wichtig für diese hier vertreten zu sein. Denn hier haben sie die besten Chancen die Zielgruppe anzusprechen, mit der sie ansonsten die wenigsten Berührungspunkte haben: Jugendliche und junge Erwachsene. Um diese aber auch wirklich anzulocken, braucht es auch eigens für diese zugeschnittenen Inhalte, und nicht einfach nur ein paar Zusatzinformationen zu den "normalen" Sendungen, wie es der neue Rundfunkstaatsvertrag vorschreiben wird.

Auch widerspricht die zeitlich beschränkte Verfügbarkeit von Inhalten ganz entschieden meinem Verständnis des World Wide Webs. Inhalte verschwinden dort normalerweise nicht einfach wieder - was einmal dort eingestellt ist, bleibt dort auch. Bei den Angeboten die jetzt in der Mediathek zu finden sind, wird das nicht anders sein - wenn sie nach siebenTagen dort gelöscht werden, wird man sie zwar auf den Seiten der Rundfunkanstalten nicht mehr finden, sie werden dann aber dafür bei YouTube und vergleichbaren Seiten zu finden sein, wie das jetzt schon bei Sendungen von Sendern ohne echte Mediathek, wie zum Beispiel dem Bayerischen Rundfunk zu beobachten ist. Und ob es wirklich wünschenswert ist, dass die mit Gebühren finanzierten Inhalte unkontrolliert kreuz und quer durchs Netz wandern und nur an einem Ort nicht sind - nämlich da, wo sie produziert wurden - das halte ich doch eher für fraglich. Schlussendlich frage ich mich auch, wie man eigentlich darauf kommen kann, dem Bürger Produktionen vor zu enthalten, die ihm eigentlich gehören. Denn über die Rundfunkgebühren hat der Zuschauer all die Sendungen ja bereits bezahlt und damit meiner Meinung nach auch ein Recht darauf diese zu sehen - und zwar wann immer er will und wie oft er will. Vorbildlich umgesetzt hat dieses Prinzip bereits der NDR, der ausgewählte Beiträge unter der CreativeCommons Lizenz zum freien Download bereit stellt und dem Zuschauer (und Gebührenzahler) das gibt, was ihm auch gehört. Die Änderung des Rundfunkstaatsvertrags will nun aber genau die andere Richtung einschlagen ...

Insgesamt kann man diese also nur als Sieg der Lobby von privaten Sendern und kommerziellen Nachrichtenseiten sehen, denn genau diese werden die Profiteure sein. Diese werden schließlich auch den frei werdenden Platz einnehmen, wenn die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wieder einen Schritt zurück aus dem Internet machen müssen. Und das kann man, gerade in einer Zeit, in der wieder vermehrt über die fehlende Qualität der Sendungen in eben diesen Privaten Sendern diskutiert wird, doch nicht wirklich wollen.

Veröffentlicht am 04.11.2008 von Rumo.

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Kommentare

Raphael schrieb am 09.11.2008, 14:37 ( #1 )
Da nimmt die Bundesregierung den ÖRs das einzige, was ich an ihnen überhaupt noch gut fand: Die großen Mediatheken und Nachrichtenportale. Ab jetzt zahlen wir unsere GEz Gebühr also wieder ausschließlich für Silbereisen, billige Quiz-Sjows mit Pilawa und staubige Nachrichtenformate wie Presseclub. Danke, die Bundesregierung hat uns einen Bärendienst erwiesen.

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